Eine Wärmepumpe bietet einige ökologische Vorteile, da sie die Wärme der Umwelt in Energie umwandelt. Dies erfolgt, indem sie natürliche Wärme aus der Erde, dem Wasser oder der Luft nutzen, um Warmwasser aufzubereiten oder zum Heizen nutzbar zu machen. Weitere Energie ist für diese Vorgänge nicht notwendig. Einzig ein Stromanschluss für die Pumpe wird benötigt.
Eine Wärmepumpe gegen eine bestehende Gasheizung zu tauschen ist äußerst sinnvoll. Ab welchem Zeitpunkt ist der Wechsel jedoch lohnend? Welche Voraussetzungen müssen bei einem Tausch gegeben sein?
Mit einer Wärmepumpe Kosten senken
Der Strom, der von einer Wärmepumpe benötigt wird, ist höher (in kWh gemessen) als der derzeitige Gaspreis. Nutzt man eine Wärmepumpe, die die Anforderung der Jahreszahl von 3,0 erfüllt, dann erfolgt eine Umwandlung von 1 kWh Strom in 3,0 Wärme-kWh. Das bedeutet, dass der Wirkungsgrad der Wärmepumpe 350 % beträgt.
Bei einer Gasheizung wird hingegen 1 kWh Gas benötigt, um Wärme von 0,8 kWh erzeugen zu können. Der Wirkungsgrad einer Gasheizung liegt somit bei nur 80 %. Zusätzlich besteht bei einer Wärmepumpe die Möglichkeit, diese mit dem sogenannten Heizstrom zu betreiben. Heizstrom ist günstiger als der reguläre bezogene Strom aus dem öffentlichen Stromnetz.
Ein Rechenbeispiel hierzu:
In diesem Beispiel wird ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 m2 gewählt. Der Stromverbrauch liegt bei diesem Einfamilienhaus bei circa 20.000 kWh.
Gasheizung | Wärmepumpe |
Effizienz (Wirkungsgrad): 80 Prozent | Effizienz (Jahresarbeitszahl 3,5): 350 Prozent |
Gaspreis pro kWh: 10,39 Cent | Strompreis pro kWh: 23,70 Cent |
Verbrauch: 20.000 kWh | Stromverbrauch: 4.571 kWh |
Grundpreis: 209,33 € | Grundpreis: 72,03 € |
Kosten pro Jahr: (Gaspreis pro kWh x Verbrauch + Grundpreis): 2.287,33 Euro | Kosten pro Jahr: (Strompreis pro kWh x Verbrauch + Grundpreis): 1.155,35 Euro |
In diesem Beispiel reduziert sich der Heizkostenbetrag jährlich um 1.132,- €, wenn eine Wärmepumpe genutzt wird. Wird bei der Anschaffung der Wärmepumpe auf die richtige Dimensionierung geachtet, kann die Ersparnis im Bereich Warmwasserbedarf, Wärme und Bedarf an Strom höher ausfallen! Ist eine PV-Anlage vorhanden, kann sogar noch mehr gespart werden.
Besteht eine Verpflichtung, eine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe zu tauschen?
Durch das am 08.09.2023 beschlossene Heizungsgesetz gehören Gasheizungen zu den Auslaufmodellen. Das Gesetz sieht vor, das zukünftig in neuen Wohngebäuden und in Bestandsgebäuden nur noch Heizsysteme eingesetzt werden dürfen, die erneuerbare Energien zu 65 Prozent nutzen.
Die Verpflichtung zum Heizungstausch beginnt, sobald die zuständige Kommune die Wärmeplanung vorlegt.
Hierzu gilt die Regelung für Kommunen:
bei mehr als 100.000 Einwohner gilt die Frist zur Vorlage der Wärmeplanung bis Mitte 2026
bei weniger als 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis Mitte 2028
Durch diese Fristen sollte schon jetzt überlegt werden, welche Möglichkeiten zum Heizen infrage kommen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, weiterhin Gasheizungen zu nutzen, wenn diese H2-ready sind. Das bedeutet, dass die genutzte Gasheizung ab dem Jahr 2029 mit bis zu 15 % grünem Gas (Biogas oder Wasserstoff) betrieben werden kann. Ab dem Jahr 2035 muss dieser Anteil bereits 30 % betragen. Ab dem Jahr 2040 wird der Prozentsatz auf 60 % erhöht. Derzeit kann jedoch noch nicht gesagt werden, ob Gasheizungen diese Anforderungen erfüllen bzw. ob ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stehen wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um auf eine Wärmepumpe umzurüsten?
Generell können Gasheizungsanlagen ohne große Probleme auf den Betrieb mittels Wärmepumpe umgestellt werden. Damit der Wechsel auch lohnend ist, gilt es darauf zu achten, die Wärmepumpe effizient zu nutzen.
Die folgenden Faktoren sollten unbedingt berücksichtigt werden:
die Heizlast
die benötigte Wärmezufuhr des Gebäudes, um dieses zu beheizen, wird Heizlast genannt. Um die Wärmepumpe optimal auszulegen, ist es notwendig, eine Heizlastberechnung durchzuführen. Dadurch kann die richtige Dimensionierung der Wärmepumpe festgestellt werden. Über- oder unterdimensionierte Wärmepumpen können eine kürzere Lebensdauer oder höhere Heizkosten darstellen.
die Gebäudedämmung
die Wärmedämmung beeinflusst den Energiebedarf, um ein Gebäude zu heizen. Wird eine Wärmepumpenheizung installiert, ist eine Dämmung des Gebäudes unumgänglich.
die benötigte Vorlauftemperatur
ein weiterer ausschlaggebender Faktor sind die genutzten Heizkörper. Große Flächenheizungen und Heizkörper benötigen eine höhere Vorlauftemperatur als zum Beispiel eine Wand- oder Fußbodenheizung. In der Regel können Wärmepumpen eingesetzt werden, wenn eine Vorlauftemperatur von maximal 55° ausreichend ist.
Alternativen zum Wechsel der Gasheizung
Kann aufgrund der genannten Faktoren eine Wärmepumpe nicht genutzt werden, dann ist zuvor eine Anschaffung neuer Heizkörper oder eine ausreichende Dämmung in Betracht zu ziehen. Hier sollte jedoch vorher eine Kalkulation durchgeführt werden.
Die Kosten für Dämmung und neue Heizkörper sollten hier den Kosten der Dämmung und der Verlegung einer Fußbodenheizung gegenübergestellt werden. Eine fachmännische Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert!
Kombination bestehende Gas-Heizung und Wärmepumpe
Eine besonders gute Alternative stellt die Kombination der Gasheizung mit einer Wärmepumpe dar. Solange der Gasanteil insgesamt nicht mehr als 35 % ausmacht, so kann die Kombination der beiden Heizungslösungen im Bereich der kommunalen Wärmeplanung genutzt werden.
Eine Wärmepumpe kann zum Beispiel die Grundlast für das Heizen und für Warmwasserbereitung im Herbst und Frühjahr abdecken und für Gasheizung im Winter zusätzlich unterstützend genutzt werden. Der große Vorteil für Hausbesitzer liegt hierbei darin, dass keine Sanierung des Gebäudes erfolgen muss. Zudem entstehen nur die Kosten für die Wärmepumpe.
Förderungen für die Anschaffung einer Wärmepumpe
Wird die Anschaffung bzw. der Wechsel zu einer Wärmepumpe geplant, können durch das neue GEG rund 30 % staatliche Förderung beantragt werden. Diese Förderung wird auch gewährt, wenn geplant wird, eine Hybridlösung zu nutzen und insgesamt 65 % erneuerbare Energien genutzt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag für den Geschwindigkeitsbonus zu stellen. Im Jahr 2024 bis zum 31.12.2028 beträgt der Geschwindigkeitsbonus 20 %. In den folgenden Jahren erfolgt alle zwei Jahre eine Absenkung von 3 %. Mit Beginn des Jahres 2037 entfällt dieser Bonus komplett.
Wird die gewählte Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie zum Beispiel R290 oder Propan betrieben, kann der Effizienz-Bonus von 5 % ebenfalls beantragt werden.
Haushalte, die ein versteuertes Einkommen von weniger als 40.000,- € jährlich aufweisen, haben zudem die Möglichkeit, eine 30 % Förderung zu erhalten. Durch die verschiedenen Fördermöglichkeiten wird der Tausch zu einer Wärmepumpe attraktiver gestaltet. Zudem besteht für jeden die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen und CO2-Emissionen zu verringern.