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Welche Förderung bekomme ich für meine Wärmepumpe 2024?

Jonas F.

Im Jahr 2024 wird der Umstieg auf erneuerbare Energien weiterhin gefördert. Die Förderprogramme schließen auch Wärmepumpen ein, um das Heizen und die Warmwasserbereitung mittels erneuerbarer Energien zu fördern. Hausbesitzer, die sich dazu entschließen, in eine Wärmepumpe zu investieren, können in diesem Jahr enorm Geld sparen. 


Durch die bestehenden Förderungen für Wärmepumpen im Jahr 2024 können rund 70 Prozent an Zuschüssen von Hausbesitzern erhalten werden. Investitionskosten von maximal 30.000,- € sind förderfähig, wodurch der Förderzuschuss etwa 21.000,- € beträgt. 


Förderungen im Jahr 2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist noch immer das wichtigste Programm der staatlichen Heizungsförderung. Abgewickelt werden die Anträge zur Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn es um einen Heizungstausch geht. Zuvor wurden die Anträge über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erledigt. 


‼️Werden strombetriebene Sole-, Luft-Wasser-, sowie Wasser-Wärmepumpen gegen eine “alte” Heizung getauscht, können bis zu 70 % Förderung erhalten werden!


Gaswärmepumpen fallen nicht unter die Förderrichtlinien! Um eine Förderung für eine Wärmepumpe erhalten zu können, müssen bestimmte Anforderungen im Bereich der Effizienz erfüllt werden. Zum Beispiel ist eine Jahresarbeitszahl von zumindest 3,0 einzuhalten. Das BAFA führt eine Liste, in der die förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt sind. 


Das neue GEG: Förderungen für Wärmepumpen

Durch die Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Januar 2024 wurden weitreichende Anpassungen der Förderungen festgelegt. Durch das Inkrafttreten des GEG muss eine neue Heizung durch die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien arbeiten. Aus diesem Grund wurde die staatliche Förderung höher angesetzt, um den Wechsel für die Verbraucher attraktiver zu gestalten. Die Förderungen erleichtern somit den Umstieg auf ein Wärmepumpen-Heizsystem enorm. 


Heizungssysteme in bestehenden Wohngebäuden unterliegen im Gegensatz zu Neubauten einer kommunalen Wärmeplanung. Die Wärmeplanung jedes Bundeslandes muss bis Juni 2028 vorgelegt werden. Für Kommunen bis zu 100.000 Einwohnern wurde die Frist auf Juni 2026  festgesetzt. Des Weiteren besteht für Hausbesitzer Beratungspflicht, sollte im Jahr 2024 noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden!


⚠️Das einzige Bundesland in dem alle Vorgaben für Neu- und Bestandsbauten bereits über das GEG geregelt werden ist Baden-Württemberg. 


Fördersätze für Wärmepumpen im Jahr 2024


Die folgenden Fördersätze gelten im Jahr 2024 für Wärmepumpen.


20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus


Der Bonus wird Hauseigentümern bei einem vorzeitigen Wechsel des alten Heizsystems gegen ein Neues, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gewährt. Dies gilt jedoch nur bei Selbstnutzung des Gebäudes. 


30 Prozent Basis-Förderung


Jeder Hauseigentümer hat Anspruch auf die Basis-Förderung, wenn eine Wärmepumpe angeschafft wird. Hierzu werden auch Vermieter, Contractoren und nicht nur selbstnutzende Eigentümer gezählt. 


5 Prozent Effizienz-Bonus


Dieser Bonus gebührt allen Antragstellern, wenn das bestehende Heizsystem gegen eine Wärmepumpe getauscht wird. Die Wärmepumpe muss jedoch ein natürliches Kältemittel, Wasser-, Erde-, oder die Wärme des Abwassers nutzen!


30 Prozent Einkommensbonus


Hausbesitzer, die das Wohngebäude selbst nutzen und ein maximales versteuertes Haushaltseinkommen von 40.000,- € aufweisen, können diesen Bonus in Anspruch nehmen.


‼️Diese Forderungen können miteinander kombiniert werden. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass nur maximal 70 Prozent der Förderung gedeckelt werden.


Im Jahr 2024 werden folgende Wärmepumpen gefördert

Wärmepumpen sind im Allgemeinen berechtigt, eine Förderung zu erhalten, wenn sie für das Beheizen von Räumen oder als kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Warmwasser kann somit auch auf andere Weise aufbereitet werden. 


Gefördert werden folgende Wärmepumpen:

 

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • Luft-Luft-Wärmepumpen*


*die Förderung für Luft-Luftwärmepumpen erfolgt nur dann, wenn mindestens 65 Prozent des Bedarfes des Heizens abgedeckt werden können.


Werden Wärmepumpen als Heizungsunterstützung bei der Nutzung von fossilen Brennstoffen oder als Klimaanlage genutzt, wird der Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie in der Regel nicht erreicht. Dadurch erfolgt in diesen Fällen keine Förderung. 


Voraussetzungen zur Förderung einer Wärmepumpe 2024


Um eine Förderung erhalten zu können, muss die Wärmepumpe eine vorbestimmte Effizienz einhalten. Förderfähige Wärmepumpen müssen daher mindestens die berechnete Jahresarbeitszahl  3,0 besitzen. Dadurch wird die Förderung einer Wärmepumpe in einem ungeeigneten Gebäude ausgeschlossen. 


Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn das Außengerät einen Lautstärkepegel von mindestens 5 dB unter den gesetzlich festgesetzten Geräuschemission-Grenzwerten aufweist. Geregelt wurde dies nach den europäischen Durchführungsverordnungen.


‼️Es werden bereits Luft-Wasser-Wärmepumpen angeboten, die den Anforderungen der Förderungen im Jahr 2024 entsprechen!


Technische Voraussetzungen um eine Förderung erhalten zu können

Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige technische Voraussetzungen gegeben sein. Werden diese nicht erfüllt, wird die Förderung in der Regel abgelehnt.

 

Diese Voraussetzungen sind:

 

  • ein Wärmemengen- und ein Stromzähler müssen für die regelmäßige Effizienzkontrolle installiert werden 

  • die Wärmepumpe muss nach einer Heizlastberechnung und einem hydraulischen Abgleich nach vorgegebenen Verfahren angepasst werden 

  • die Luftvolumenströme der Wärmepumpen, die luftgeführt sind, müssen angepasst werden 

  • Heizungsrohre müssen gedämmt werden 


Einen Überblick über die aktuellen und künftigen Voraussetzungen der Förderungen für Wärmepumpen möchten wir ebenfalls bereitstellen:


  • die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen

  • die Außen-Geräuschemission einer Luft-Wärmepumpe muss 5 dB unter dem Grenzwert liegen 

  • ab dem Jahr 2035 gilt zudem:

    • ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway muss angeschlossen werden 

  • ab dem Jahr 2028:

    • Fördermittel werden nur dann gewährt, wenn natürliche Kältemittel eingesetzt werden 


Weitere Fördermöglichkeiten im Jahr 2024 - Optimierung einer Wärmepumpe


Werden in späterer Folge Optimierungsmaßnahmen an der Wärmepumpe durchgeführt, so kann ebenfalls ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Dieser Antrag ist über das BEG zu stellen und bietet eine Erstattung von rund 20 Prozent der Kosten ab einer Investitionshöhe von 300,- €. 


Alle gesetzten Maßnahmen, die eine Steigerung der Effizienz der Wärmepumpe auslösen, unterliegen Fördermöglichkeiten. Jedoch gilt zu beachten, dass die Wärmepumpe bereits seit 2 Jahren in Betrieb sein muss. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel ein Tausch der Heizungspumpe, ein hydraulischer Abgleich oder die Installation einer Fußbodenheizung. 


⚠️Neu ist in diesem Bereich eine 50-prozentige Förderung, wenn durch die gesetzten Maßnahmen eine Minderung der Emission erzielt werden kann. 


Steuerliche Begünstigung der Wärmepumpe

Eine gute Alternative zur Förderung der Wärmepumpe des BEG stellt der steuerliche Bonus dar für eine durchgeführte Sanierung in bestehenden Gebäuden. Der steuerliche Bonus bietet die Möglichkeit, bis zu 20 % der Kosten der energetischen Sanierung erhalten zu können. 


Der steuerliche Bonus kann in jedem Fall für eine Wärmepumpe genutzt werden. Die Rahmenbedingungen der Steuererleichterungen machen es möglich, im Laufe von drei Jahren bis zu 40.000,- € bei der Steuer absetzen zu können. Der Bonus wird über die jährliche Einkommensteuererklärung  bei den Kosten für eine energetische Sanierung oder den Kauf einer Wärmepumpe angegeben. 


‼️Damit der steuerliche Bonus genutzt werden kann, muss das Gebäude mindestens 10 Jahre oder älter sein, wenn eine Wärmepumpe oder eine energetische Sanierung erfolgt. 


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