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  • AutorenbildTanja Laban

Förderung von Wärmepumpen - Veränderungen bereits ab 15.08.2022!

Die Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA) wird neu geregelt, die KfW-Förderung bereits ab heute.

Im Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde am 27.07. eine Aktualisierung der Richtlinie zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach werden sowohl einige Förderbestandteile der KfW-Förderung unmittelbar mit Wirkung zum 28.07. verändert, als auch die Einzelmaßnahmenförderung im Rahmen der BAFA-Förderung mit Wirkung zum 15.08. um 5-10 Prozentpunkte reduziert.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel kommentiert: „Es ist nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung mit der Anpassung der BEG-Förderrichtlinien einen Ansatz finden musste, der unter Berücksichtigung der Haushaltssituation die Breitenwirkung der Förderangebote aufrechterhält. Wir begrüßen es, dass die BEG auch mit der Neuausrichtung den angestrebten Wärmepumpenhochlauf mit dem Ziel, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren, weiterhin unterstützt. Der Wegfall der Förderung fossiler Wärmeerzeuger ist hinsichtlich der zu erreichenden Klimaziele und der angestrebten Unabhängigkeit von Energieimporten ein konsequenter Schritt. Ob die Anpassungen in dieser Form eine Sanierungswelle vorantreiben und dadurch ein wirkliches Signal zur Klimaneutralität 2045 und zu mehr Energiesouveränität gesendet wird, bleibt fraglich. Es ist abzuwarten, ob im Zuge der gesetzlichen Umsetzung des angekündigten Gebots, dass ab 2024 alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, weitere Anpassungen der BEG erforderlich werden. Änderungen in der Förderung sind für die Betriebe, die sie konkret umsetzen müssen, immer eine große Herausforderung, wenn es um kurzfristige Umsetzungen geht – besonders angesichts der aktuell sehr knappen Ressourcen.“

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA-Förderung)


laut Mitteilung BAFA:

Insgesamt soll es bei der Förderung von Einzelmaßnahmen laut Vorab-Pressemitteilung aus

ünden zu Kürzungen bei den Fördersätzen in Höhe von 5-10 Prozentpunkten kommen. Zugleich sind ein Heizungs-Tausch-Bonus und ein Wärmepumpen-Bonus angekündigt.

Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.

Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus für Wärmepumpen gelten folgende Kriterien und Bedingungen:

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Zusätzlich wird ein sogenannter Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Die Fördersätze liegen damit ab 15.08. bei den Einzelmaßnahmen bei bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.


Eine Übersicht der Veränderungen sind hier deutlich dargestellt:


Veränderung Förderung Wärmepumpe
Föderung Wärmepumpe

Text- und Grafikquelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V.


Bitte beachten Sie folgenden Hinweis seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.


Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrem Heizungstausch!


Sie könnnen uns telefonisch oder per E-Mail erreichen.




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